LEXIKON
Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz
Dieses Gesetz stammt vom 24. Juli 1917 und war ein kriegsbedingtes Ausnahmegesetz. Damit hatte die Regierung eine Möglichkeit, mitten im Krieg außerordentliche Verfügungen zur Sicherstellung der Versorgung und der Kriegsanstrengungen zu treffen. Das Gesetz wurde jedoch auch in die Republik übernommen und überlebte auch noch die Verfassungsreform 1929. (Vergleiche Portisch 1989, S.417).
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