Am 15.
September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der Freiheit in Nürnberg
verschiedene Rassengesetzte beschlossen, die die Sammelbezeichnung Nürnberger
Gesetze erhielten.
Das Gesetz „zum Schutz
des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz) stellte
unter anderem Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr
zwischen von den Deutschen als „Juden“ definierte und „Deutschblütigen“
unter Strafe („Rassenschande“).
Das Reichsbürgergesetz
stellte die Reichsbürgerschaft über die Staatsbürgerschaft. „Arier“
hatten ab sofort besondere politische Rechte, die Juden als bloße
„Staatsbürgern“ verwehrt wurden. Weiters regelte das Gesetz die
Frage, wer als Jude zu gelten habe. Juden waren von nun an Bürger zweiter
Klasse. (Vergleiche Enzyklopädie des NS 2001, S.620)
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