LEXIKON
Nürnberger Gesetze
Am 15. September 1935 wurden auf dem Reichsparteitag der Freiheit in Nürnberg verschiedene Rassengesetzte beschlossen, die die Sammelbezeichnung Nürnberger Gesetze erhielten.

Das Gesetz „zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz) stellte unter anderem Eheschließungen und außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen von den Deutschen als „Juden“ definierte und „Deutschblütigen“ unter Strafe („Rassenschande“).

Das Reichsbürgergesetz stellte die Reichsbürgerschaft über die Staatsbürgerschaft. „Arier“ hatten ab sofort besondere politische Rechte, die Juden als bloße „Staatsbürgern“ verwehrt wurden. Weiters regelte das Gesetz die Frage, wer als Jude zu gelten habe. Juden waren von nun an Bürger zweiter Klasse. (Vergleiche Enzyklopädie des NS 2001, S.620)

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